Mentel & Mentel GmbH Steuerberatungsgesellschaft
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Eine selbstständig gewerbetreibende Person, die mit ihrer Geschäftstätigkeit jährlich nicht mehr als 17.500 Euro an Umsätzen erwirtschaftet.
Meldet beispielsweise eine hauptberuflich angestellte Person ein nebenberufliches Kleingewerbe an, kann sie sich für die sogenannte Kleinunternehmerregelung entscheiden.
Bleiben Umsätze unter der 17.500 Euro Grenze, müssen Kleinunternehmer in Ihren gestellten Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen. Somit entfallen zusätzliche administrative Tätigkeiten, wie z.B. die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt.