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Steuerberatung

Jahres­abschluss

Symbolbild für Jahresabschluss

 

Das Fazit des Jahres

Die zusammenfassenden Informationen über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens basieren auf den Daten der laufenden Buchführung und liefern Ihnen als Unternehmer konkrete Zahlen zur geschäftlichen Entwicklung.

Während kleinen Unternehmen eine Einnahmenüberschussrechnung reicht, kommen größere Unternehmen gesetzlich um die umfangreichere Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nicht herum.

Wir erstellen Ihre Abschlüsse, unabhängig von Unternehmensart und -größe. Profitieren Sie von unserem langjährigen und branchenübergreifenden Erfahrungsschatz!

Ihr Mehrwert

Sie erhalten nicht einfach nur einen Jahresabschluss, sondern detaillierte Auskunft über negative und positive Trends. Wir liefern Ihnen Verbesserungsvorschläge zur weiteren Strategiebildung. 

Rechtsformen beeinflussen den Umfang des Jahresabschlusses

Grafik über Pflichten zum Jahresabschluss

Jahresabschluss ist nicht gleich Jahresabschluss

Das Gesetz unterscheidet hier je nach Unternehmensgröße und Rechtsform, wie detailliert ein solcher Abschluss ausgefertigt sein muss.

Personengesellschaften kommen lediglich mit einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung aus. Für Kapitalgesellschaften gelten insgesamt strengere Regeln: je größer, desto zügiger ist der Abgabetermin gesetzt (maximal 3 Monate nach Ende des Geschäftsjahres). Je nach Größe sind zusätzlich noch Anhang und Lagebericht gefordert.

Kapitalgesellschaften unterliegen auch einer Pflicht zur Offenlegung oder Hinterlegung im elektronischen Bundesanzeiger.