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Einkommenssteuer

Eine direkte und gemeinschaftliche Steuer, die allen natürlichen Personen mit Einkünften auferlegt wird.

Personen, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind, zahlen die Einkommenssteuer in Form der monatlich, automatisch abgeführten Lohnsteuer (eine Unterart der ESt).

Beziehen natürliche Personen jedoch noch andere Einkünfte aus z.B. Mieten für Immobilien, Zinsen oder selbstständige (Neben-)Tätigkeiten, verlangt das Finanzamt hierfür zusätzlich Einkommenssteuer. In einer entsprechenden Einkommenssteuererklärung wird der genaue Betrag errechnet, dem Finanzamt gemeldet und bezahlt.