Mentel & Mentel GmbH Steuerberatungsgesellschaft
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Die Erklärung gegenüber dem Finanzamt über alle Einkünfte einer privaten, natürlichen Person, die entweder aus selbstständiger Tätigkeit, Miet- oder Zinserträgen stammen. Ziel ist die genaue Ermittlung der Steuerlast. Werden zu viel gezahlte Steuern festgestellt, erhält die Privatperson eine Steuerrückzahlung vom Finanzamt. Anders herum können in ungünstigen Fällen jedoch auch Steuernachzahlungen gefordert werden.
Eine Verpflichtung besteht für alle Privatpersonen, die
Wer nicht verpflichtet ist, kann dennoch eine Steuererklärung freiwillig abgeben.
Durchschnittlich werden 800 Euro pro eingereichter Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt rückerstattet. Es ist davon auszugehen, dass dem Staat ein jährlicher Überschuss von ca. 500 Mio. Euro zu viel eingenommenen Steuergeldern bleibt, weil viele Privatpersonen keine freiwilligen Steuererklärungen einreichen.
Daher lohnt sich die Abgabe definitiv! Insbesondere, wenn in der Steuererklärung folgende Zahlungen angegeben werden:
Für alle Verpflichteten gilt:
Auf freiwilliger Basis gilt:
Was passiert, wenn eine Frist versäumt und die Steuererklärung zu spät eingereicht wird?
Versäumt man die Abgabefrist als Verpflichteter ohne vorher eine Fristverlängerung beantragt zu haben, wird das Finanzamt Versäumniszuschlag und ggf. Versäumniszinsen festsetzen. Aktuell legen Finanzbeamte diese nach eigenem Ermessen fest. Ab 2019 wird ein automatischer Mindest-Verspätungszuschlag eingeführt.