Erben muss gekonnt sein –
vererben erst recht

Das Erbe als Herzensangelegenheit und Verantwortung

In den kommenden Jahren wird in Deutschland so viel vererbt wie noch nie. Gleichzeitig sorgen sich die wenigsten rechtzeitig um die geregelte Nachfolge. Testamente zu schreiben gilt als unattraktiv und wird aufgeschoben. Ist nichts geregelt, greift die gesetzliche Erbfolge – und ob die das Vermögen im Sinne des Erblassers verteilt, ist fraglich.

Wir wissen, welche Details bei der Abfassung eines Testaments wichtig sind. Wir kennen die Vor- und Nachteile verschiedener Konstellationen der Erbfolge und beraten Sie dazu, welche Regelung zu Ihrer Situation passt. Franz Mentel ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig. Franz Reiser ergänzt das Team mit seiner Spezialisierung auf Erb- und Testamentsrecht.

Wissenswertes zum Testament

Warum ein Testament notwendig ist

Die gesetzliche Erbfolge ist ein Standardmodell. Sie regelt die Verteilung des Nachlasses nach festen Quoten, die sich aus dem Verwandtschaftsgrad ergeben. Ehepartner, Kinder, Geschwister: Jeder hat einen gesetzlich definierten Anspruch. Was die gesetzliche Erbfolge nicht berücksichtigt, sind die individuellen Wünsche des Erblassers.

Wer bestimmte Personen absichern möchte, wer Vermögenswerte gezielt zuweisen will oder wer Konflikte unter den Erben vermeiden möchte, braucht ein Testament. Ohne Testament entscheidet das Gesetz – und das Gesetz kennt Ihre Familie nicht.

Was bei der Testamentsgestaltung zu beachten ist

Ein Testament muss formell korrekt sein, um wirksam zu werden. Es muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein – oder notariell beurkundet. Bereits kleine Formfehler können dazu führen, dass das Testament unwirksam ist und die gesetzliche Erbfolge doch greift.

Inhaltlich gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten: Erbeinsetzung, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Vor- und Nacherbschaft, Auflagen. Jede dieser Instrumente hat eigene Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Welche Kombination für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Vermögensstruktur, Ihrer familiären Situation und Ihren Zielen ab. Wir gehen diese Fragen systematisch mit Ihnen durch.

Erbschaftsteuer und Freibeträge

Erbschaften unterliegen der Erbschaftsteuer. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Nachlasses ab. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro. Was darüber hinausgeht, wird mit sieben bis 50 Prozent besteuert.

Diese Freibeträge können durch geschickte Gestaltung besser genutzt werden. Schenkungen zu Lebzeiten, gestaffelte Übertragungen über mehrere Jahre, Nießbrauchvorbehalte: Es gibt legale Wege, die Steuerlast erheblich zu reduzieren. Allerdings müssen diese Maßnahmen frühzeitig geplant werden. Wer erst im Erbfall reagiert, hat die meisten Gestaltungsmöglichkeiten bereits verloren.

Schenkung zu Lebzeiten

Schenkungen sind ein wichtiges Instrument der Nachlassplanung. Die Freibeträge der Erbschaftsteuer können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Wer frühzeitig beginnt, kann über mehrere Zyklen hinweg erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen.

Allerdings sind Schenkungen nicht ohne Risiko. Wer zu viel verschenkt, gefährdet die eigene Altersvorsorge. Auch können Schenkungen unter bestimmten Umständen auf den Pflichtteil angerechnet oder bei Verarmung des Schenkers zurückgefordert werden. Deshalb ist eine sorgfältige Planung unverzichtbar: Was können Sie sich leisten zu geben, ohne sich selbst zu gefährden?

Testamentsvollstreckung

Ein Testament regelt den letzten Willen. Die Testamentsvollstreckung sorgt dafür, dass dieser Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass, setzt Vermächtnisse um, erfüllt Auflagen und verteilt das Erbe nach den Vorgaben des Testaments.Wir übernehmen die Aufgabe des Testamentsvollstreckers. Das bedeutet: Wir sind neutrale Instanz zwischen den Erben, wickeln alle Formalitäten ab und sorgen dafür, dass die Regelungen des Testaments vollständig eingehalten werden. Für Hinterbliebene ist das eine erhebliche Entlastung – besonders in einer Phase, in der administrative Aufgaben zusätzlich belasten.

Wann ein Testamentsvollstrecker sinnvoll ist

Nicht jeder Nachlass braucht einen Testamentsvollstrecker. Aber in vielen Fällen ist es ratsam: Wenn mehrere Erben beteiligt sind und Konflikte absehbar sind. Wenn der Nachlass komplex ist – Immobilien, Unternehmensanteile, Auslandsvermögen. Wenn minderjährige Erben vorhanden sind. Wenn der Erblasser sicherstellen möchte, dass bestimmte Auflagen auch wirklich erfüllt werden.

Franz Mentel ist seit 2012 zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Die Zertifizierung durch die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. garantiert eine fundierte Ausbildung und regelmäßige Fortbildung in diesem Spezialgebiet.

Kommunikation mit Erben und Behörden

Nach einem Erbfall müssen viele Stellen informiert werden: Nachlassgericht, Finanzamt, Banken, Versicherungen, Grundbuchamt. Die Erbschaftsteuererklärung muss fristgerecht eingereicht werden. Konten müssen umgeschrieben, Immobilien übertragen, Verträge gekündigt oder fortgeführt werden.

Wir koordinieren diese Abwicklung. Wenn wir als Testamentsvollstrecker eingesetzt sind, kommunizieren wir direkt mit allen beteiligten Stellen. Die Erben müssen sich nicht selbst durch Bürokratie arbeiten. Das spart Zeit und reduziert die Gefahr von Fehlern oder versäumten Fristen.

Fachvorträge bei den Bad Tölzer Erbrechtstagen

Franz Mentel und Franz Reiser teilen ihr Wissen regelmäßig mit der Öffentlichkeit. Bei den Bad Tölzer Erbrechtstagen haben sie über die Themen Testament und Erbfolge sowie Erbschaft- und Schenkungssteuer informiert. Diese Vorträge richten sich an Bürger, die sich frühzeitig mit der Nachlassplanung auseinandersetzen wollen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Testament haben, zu Ihrer Erbfolge oder zur steuerlichen Gestaltung Ihres Nachlasses: Sprechen Sie uns an. Je früher Sie das Thema angehen, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie.

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