Steuerliche Beratung
Gestaltungsspielräume nutzen
Trotz aller Regelungen und Gesetzeswerke gibt es legitime Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Rückstellungen, Bewertung teilfertiger Arbeiten, Sonderabschreibungen, Investitionsabzugsbeträge, Optimierungen bei Löhnen und Gehältern, Wahl der Rechtsform: Die Liste ist lang, und jede Maßnahme hat muss wohlbedacht werden.
Wir finden die entscheidenden Stellschrauben in Ihrer Situation – geschäftlich wie privat. Wir schauen uns Ihre Zahlen an, prüfen Ihre Struktur und leiten daraus konkrete Maßnahmen ab.
Welche Stellschrauben es gibt
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig. Rückstellungen für bekannte Risiken können gebildet werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Teilfertige Arbeiten müssen bewertet werden – und dabei gibt es Spielraum. Sonderabschreibungen kommen in Betracht, wenn Sie in bestimmte Wirtschaftsgüter investieren. Investitionsabzugsbeträge erlauben es, künftige Investitionen schon vorab steuerlich geltend zu machen.
Auch im Bereich der Löhne und Gehälter gibt es Optimierungsmöglichkeiten: Welche Vergütungsbestandteile sind steuerfrei? Welche Modelle rechnen sich? Und nicht zuletzt: Die Wahl der Rechtsform hat erhebliche steuerliche Auswirkungen. Eine GmbH wird anders besteuert als eine Personengesellschaft. Was Sie besser stellt, hängt von vielen Faktoren ab.
Wie wir Ihre Situation analysieren
Steuerliche Beratung beginnt mit Ihrer konkreten Situation. Wir schauen uns Ihre Zahlen an: Wie entwickelt sich Ihr Gewinn? Welche Investitionen stehen an? Welche Ausgaben haben Sie regelmäßig? Welche Rechtsform haben Sie, und passt die noch?
Daraus leiten wir ab, welche Gestaltungsmöglichkeiten für Sie sinnvoll sind: Manche Maßnahmen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, andere rechnen sich nur ab einer gewissen Größe. Wir zeigen Ihnen die Optionen und erklären, welche Auswirkungen sie haben.
Förderfähige Beratung – wenn der Staat mitfinanziert
Eine Vielzahl unternehmerischer Projekte kann über staatliche Förderprogramme finanziell unterstützt werden – auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene. Digitalisierung, Unternehmensberatung, Existenzgründung: Für viele Anlässe gibt es passende Förderprogramme. Deutschlandweit existieren rund 3.000 verschiedene Förderprogramme, die in jeder Unternehmensphase greifen.
Besonders klein- und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer werden unterstützt. Trotzdem bleiben viele Fördergelder ungenutzt – oft, weil Unternehmen nicht wissen, dass sie existieren oder wie man sie beantragt. Wir sind in zwei Förderprogrammen als autorisierte Berater gelistet: beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und bei der IHK Bayern.
BAFA-Förderung für Unternehmensberatung
Als gelisteter Berater beim BAFA können wir Ihnen förderfähige Beratungen in wirtschaftlicher Hinsicht anbieten. Auch finanzielle Fragen, organisatorische Themen und personelle Herausforderungen können Teil der Beratung sein. Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an bestehende Unternehmen, die Optimierungspotenziale aufdecken wollen.
Die Förderquote liegt je nach Standort und Unternehmensart zwischen 50 und 90 Prozent der Beratungskosten. Das bedeutet: Der Staat übernimmt den Großteil der Kosten, Sie investieren nur einen kleinen Teil selbst. Auch die Digitalisierung der Buchführung kann damit umgesetzt werden – besonders sinnvoll, wenn die Beraterkosten maximal 3.000 Euro betragen.
IHK-Förderung für Gründer und Nachfolger
Wenn Sie in Bayern ein Unternehmen gründen oder ein vorhandenes übernehmen möchten, passt das Förderprogramm „Vorgründungs- und Nachfolgecoaching“ der IHKBayern perfekt. Hier werden 70 Prozent der Beraterkosten gefördert, bei maximal 800 Euro pro Tag und bis zu 10 Beratertagen. Insgesamt können bis zu 5.600 Euro Zuschuss fließen.
Diese Förderung unterstützt Sie dabei, Ihre Geschäftsidee zu prüfen, ein Finanzkonzept zu erstellen, die Übernahme zu strukturieren und eine Marketingstrategie zu entwickeln. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur Umsetzung.
Das Antragsverfahren
Förderprogramme haben Anforderungen: Es müssen Anträge gestellt werden, Nachweise eingereicht werden, Berichte geschrieben werden. Dieses Verfahren kann abschreckend wirken. Wir haben daher für Sie genau jene Erfahrung im Antragsverfahren und übernehmen das für Sie.
Das bedeutet konkret: Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wir stellen den Antrag. Wir reichen die notwendigen Unterlagen ein. Und wir sorgen dafür, dass die Förderung auch tatsächlich ausgezahlt wird. Sie profitieren von der Beratung, ohne sich mit der Bürokratie auseinandersetzen zu müssen.
Wann sich steuerliche Beratung lohnt
Steuerliche Beratung lohnt sich nicht nur bei großen Unternehmen. Auch kleinere Betriebe und Selbstständige haben Gestaltungsspielraum. Entscheidend ist, dass Sie wissen, wo dieser Spielraum liegt – und wie Sie ihn nutzen, ohne Fehler zu machen.
Wir schauen nicht nur auf das, was gemacht werden muss: Wir halten die Augen offen für Möglichkeiten, die sich ergeben. Das kann eine anstehende Investition sein, eine geplante Umstrukturierung oder eine Veränderung in Ihrer privaten Situation. In all diesen Fällen gibt es steuerliche Fragen – und oft auch Antworten, die Geld sparen.


